Willensmängel

Willensmängel
Umstände, die die von einer Person abgegebene  Willenserklärung nicht als von ihr tatsächlich gewollt erscheinen lassen, z.B. Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung.
- Vgl. auch  Anfechtung.

Lexikon der Economics. 2013.

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